Abbruch Holzgalerie Angerbadergasse
01.07.2010 von Florian Notter
An die Stadt Freising/
Referat 6 für Bau und Planung
Die hölzerne Galerie im Bereich Angerbadergasse/Hochtrasse betreffend
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne kommen wir Ihrer Bitte um eine Stellungnahme, die Holzgalerie im Bereich Angerbadergasse/Hochtrasse betreffend, nach.
Die Galerie wurde im Zusammenhang mit der Neubebauung des Angerbaderareals (1980ff.) errichtet. Sie verläuft entlang der nordseitigen Bebauung der Angerbadergasse (Haupt- und Nebengebäude des Aldi-Supermarktes) sowie nach einem Knick in Richtung Süden entlang der Hochtrasse und mündet schließlich in eine Treppenanlage. Sie ist durchweg aus Holz gefertigt und mit Ziegeln eingedeckt.
Die Funktion der Anlage als öffentlicher Verkehrsweg ist im Wesentlichen auf die Treppenanlage beschränkt. Beim überwiegenden Teil der Galerie steht die städtebauliche Funktion im Vordergrund. Mit dem Bau der Galerie hat man offensichtlich versucht, das gestalterische Defizit, das sowohl die Betonmauern der Hochtrasse wie auch die nordseitigen Neubauten von 1980ff. aufweisen, auszugleichen. Die historisierende Gestaltung mit Holz und Ziegeleindeckung ist typisch für die Architektur der späten 1970er und beginnenden 1980er Jahre im Umfeld historischer Bebauung; ähnliche Merkmale finden sich z.B. in den Freisinger „Altstadtgalerien“, die in etwa auf die selbe Zeit zurückgehen.
Trotz einer gewissen gestalterischen Bedeutung, die sich allerdings weniger aus einer städtebaulich-architektonischen Eigenständigkeit ergibt, sondern mehr im Kaschieren unattraktiver Wandflächen erschöpft, sehen wir eine Erhaltung der Galerie in ihrer Gesamtheit für nicht zwingend notwendig.
Für den Bereich des mehrgeschossigen Hauptgebäudes wäre eine Beibehaltung der Galerie jedoch wünschenswert, vor allem deswegen, weil sie hier – anders als bei der Hochtrasse – von vornherein als fester Bestandteil der Fassade konzipiert war und dieser eine prägende Gestalt verleiht. Um sie in diesem Bereich zugänglich zu halten, ist jedoch ein Auskragen nach Osten zum Nebengebäude hin erforderlich.
Für den Bereich oberhalb des Nebengebäudes wie auch oberhalb des Hochtrassentunnels ist nach einer Beseitigung der Galerie in jedem Fall eine Ersatzlösung in Form einer neuen Brüstung notwendig. Beide Gebäudekanten brauchen einen Abschluss nach oben hin. Je stärker die Betonung einer derartigen Brüstung ist, desto mehr kann sie als Bauabschluss fungieren.
Darüber hinaus wäre es wichtig, die – nach einem Abbruch der Galerie deutlich sichtbareren – Betonwände der Hochtrasse entweder zu säubern oder ggf. mit einem Anstrich zu versehen; um den Kontrast zu den Supermarktgebäuden aufrecht zu erhalten, sollte ein Anstrich der Betonwände aber nicht in weiß erfolgen.
Schließlich möchten wir darauf hinweisen, dass ein Abbruch der Galerie wie auch die oben angeführten gestalterischen Eingriffe den provisorischen Charakter des dortigen Umfeldes möglicherweise noch deutlicher herausstellen. Im Fall einer städtebaulichen Neuordnung der umliegenden Flächen (Areal St.-Georg-Schule, Parkplätze, etc.) sollte auch die Gestaltung dieses städtebaulich sensiblen Bereichs (Eingangssituation!) berücksichtigt werden.
Mit herzlichen Grüßen,
Florian Notter
Vorsitzender