Vortrag: "Denkmalschutz vs. Stadtentwicklung. Wie die Stadt Regensburg mit ihrem historischen Erbe umgeht"

10.03.2015 von Dieter Hannig

Vor annähernd 60 Zuhörern gab die Leiterin des Regensburger Stadtplanungsamtes, Frau Ute Hick-Weber, einen interessanten Einblick in ihre Arbeit in der Weltkulturerbestadt Regensburg. Sie stellte mit dem Gremium Gestaltungsbeirat - bestehend aus 6 unabhängigen Fachleuten - und der Altstadtschutzsatzung, die schon 1970 vom Verein der Altstadtfreunde initiiert wurde, ihre wichtigsten Instrumente zur effektiven Planung vor. Immer wieder betonte sie, wie wesentlich die Öffentlichkeitsarbeit und die ständige Erklärung der geltenden Gestaltungsgrundsätze seien. 

Die historische Altstadt – ein Denkmal-Ensemble mit fast 1000 Einzeldenkmälern - ist zusammen mit Stadtamhof das Herz der Großstadt; es leben 15.000 Einwohner in diesem Bereich, viele Arbeitsplätze befinden sich dort – unter anderem in 350 Kneipen – und mit 70.000 qm Verkaufsfläche ist dieser zentrale Teil auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. 

Aber natürlich gibt es das Interessensgeflecht zwischen den Bewohnern der Häuser und den Hauseigentümern, den Touristen und den Geschäftsleuten, der Stadtverwaltung und der Denkmalpflege. In diesem Geflecht der divergierenden Interessen ist es wichtig, verbindliche Richtlinien für die Gestaltung der „Steinernen Stadt Regensburg“ zu haben. Sie wurden schon 1982 in einem Wettbewerb erarbeitet, gelten weiterhin und werden behutsam an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Die wichtigen Grundsätze sind in der „Altstadtschutzsatzung“ zu finden. Auf der Website der Stadt Regensburg kann man sie in der modifizierten Form aus dem Jahr 2009 nachlesen. Schon die Präambel ist eine interessante Lektüre, die in ähnlicher Form auch eine Gestaltungssatzung für Freising einleiten könnte. 

Der 1998 gegründete Gestaltungsbeirat, der aus sechs Fachleuten besteht, die nicht mit der örtlichen Politik oder der Bauplanung „verbandelt“ sein dürfen, kümmert sich um die Beurteilung der Bauvorhaben in der Altstadt. In anderen Bereichen werden ihm nur die wichtigsten Vorhaben zur Beratung vorgelegt. An einem Beispiel wurde verdeutlicht, wie das Bauvorhaben eines Geschäftshauses am Neupfarrplatz durch intensive Beratung und Einschaltung eines kleinen Architektenwettbewerbs zu einem befriedigendem Ergebnis für alle Beteiligten geführt werden konnte. 

An vielen Beispielen – es ging um die Gestaltung der Dachlandschaft Regensburgs, um die Freisitzgenehmigungen für die Lokale, die verkehrliche Situation in der Altstadt bis hin zum „Grün in der Stadt“ - wurde den Zuhörern klar gemacht, dass es immer auch darum geht, genau zu schauen, zu kontrollieren und die Gestaltungsgrundsätze notfalls mit Bußgeldern durchzusetzen. Und dies geht natürlich nur mit Hilfe einer für alle geltenden Satzung und nicht nur mit einem Gestaltungs-Handbuch. 

Der Vorsitzende Florian Notter bedankte sich nach der angeregten Diskussion bei der Referentin und schenkte ihr den schönen Band „Denkmaltopographie Freising“.

http://www.regensburg.de/rathaus/stadtrecht/inhalte-des-stadtrechts/13206/satzung-ueber-oertliche-bauvorschriften-zum-schutze-der-altstadt-von-regensburg-altstadtschutzsatzung-vom-04-dezember-2007.html

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